AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

CarNetwork.at, mit Sitz in 2442 Unterwaltersdorf, Johann Miltner Straße 9, Österreich, betreibt das Gewerbe des Fahrzeughandels & Fahrzeugvermittlung und erbringt für seine Kunden vor allem Vermittlungsleistungen im europäischen Raum. 
CarNetwork.at betreibt seine Vermittlungstätigkeit durch die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sowie durch Schaltung Anzeigen bzw. von Inseraten in allgemeinen Medien oder durch die von CarNetwork.at betriebenen Onlineplattformen.

2. Zustandekommen des Auftrages

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und CarNetwork.at kommt zustande, sobald ausschließlich der Kunde CarNetwork.at zu Vermittlungsleistungen beauftragt und CarNetwork.at eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat.
Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
Standardgemäß wird vom Kunden in schriftlicher Form (E-Mail an Office@CarNetwork.at) der Auftrag erteilt und durch CarNetwork.at schriftlich rückbestätigt.
CarNetwork.at Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit CarNetwork.at einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben.
Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte ergeben sich jeweils aus den individuell abgeschlossenen Verträgen.

3. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

CarNetwork.at gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen bzw. des Online Auftritts.
Die von CarNetwork.at angebotenen Fahrzeuge, befinden sich nicht im Eigentum von CarNetwork.at, sondern im Eigentum des Kunden (sofern nicht anders angegeben).
Nach der vollständigen Bezahlung geht das Fahrzeug direkt in das Eigentum des Käufers über.
Entsprechend können gegenüber CarNetwork.at durch den Käufer keine Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche geltend gemacht werden.

4. Schriftform

Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen für diese Erfordernisse.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.